Aktienhandel
Voraussetzung für das Kaufen und Verkaufen von Aktien ist ein Depot, das bei einer Bank oder einem Broker eröffnet werden kann. Für jeden Kauf- oder Verkaufsauftrag (Order) wird eine Gebühr von der Bank bzw. dem Broker erhoben, die stark differieren kann. Deshalb sollten die Ordergebühren der Onlinebroker verglichen und in die Kalkulation mit einbezogen werden. Gewinne durch Aktienverkäufe werden erst dann realisiert, wenn der Aktienkurs beim Verkauf der Aktie über den Einstandskurs liegt. Der Einstandskurs errechnet sich aus dem Preis der Aktien, den Ordergebühren und alle Nebenkosten zum Zeitpunkt des Aktienkaufes. Die Aufträge für den Kauf- oder Verkauf von Aktien, die der Aktionär seiner Bank erteilt, werden in der Regel durch einen Börsenhändler über ein Computersystem ausgeführt.
Bei der Order muss die Wertpapierkennnummer (WKN bzw. ISIN), die Stückzahl, der Handelsort, das Preislimit, bis zu dem die Aktie gekauft werden soll, und die Gültigkeit der Order angegeben werden. Zudem kann eine Stopp-Loss-Order erteilt werden. Dafür muss ein Wert festgelegt werden, bei dem die Aktie automatisch wieder verkauft wird. Dadurch soll der mögliche Verlust begrenzt werden. In der Regel haben Aktionäre ein Stimmrecht und das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung. Meist übertragen Kleinaktionäre ihr Stimmrecht an die Depotbank, da ihre Stimme nur geringes Gewicht hat. Zudem haben Aktionäre ein Recht auf Auszahlung einer Dividende, sofern eine ausgeschüttet wird. Inhaber von Vorzugsaktien haben allerdings kein Stimmrecht. Dafür bekommen sie eine höhere Dividende ausbezahlt.
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