0

Privatinsolvenz Frankreich

Jeder Fall ist individuell, und muß sehr gut geprüft werden. Frankreich und Holland stellten sich gegen die Europapolitik. Ein Vorteil in Europa ist das man frei wählen kann wo in Europa man leben möchte. Somit führte es dazu das sich auch ausländische Bürger und Deutschland niedergelassen haben.

Im Jahre 2006 wurde das deutsche Recht angepasst, somit wird das einzulegende Stammkapital drastisch gemindert werden. Auch im Privatinsolvenzrecht zeigt sich die Niederlassungsfreiheit. Ist ein Schuldner bereits in Deutschland in einer Privatinsolvenz, dauert die Restschuldenbefreiung bis zu 6 Jahren.

In Frankreich geht es schneller, dort ist die Insolvenzzeit nur ca. 12 Monate. Selten dauert es auch mal länger, aber nicht solange wie in Deutschland. Deutsche Behörden sind nicht davon begeistert das ein deutscher Schuldner ebenfalls von dem französischen Privatinsolvenzverfahren gebrauch machen kann. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings mittlerweile das eine Restschuldenbefreiung auch in Deutschland möglich ist.

Privatinsolvenz in Frankreich lohnt sich ab einer Summe von 150.000 Euro. Wenn der Schuldner nach Frankreich umzieht können die Gläubiger in Deutschland nichts mehr fordern, Voraussetzung dafür ist mindestens schon 6 Monate in Frankreich zu leben und andere Nachweise wie z. B. eine Telefonrechnung usw. vorlegen zu können.

Der Wohnsitz muß allerdings fest sein. Es kann nämlich gut sein das dies in Frankreich von den Richtern kontrolliert wird. Wenn das Verfahren angemeldet ist, ist man als Schuldner von den privaten Verpflichtungen befreit und besitzt Vollstreckungsschutz. Ein Insolvenzverwalter kümmert sich nun um die Unterlagen und hält das französische Gericht auf dem laufenden. Ist dort Akzeptanz auf der Seite des französischen Gerichts, wird die Restchuldenbefreiung durchgeführt.

Sobald man wieder zurück im Inland ist, wird ein Antrag auf Löschung der Schuldnerdaten gestellt.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, teilen Sie ihn doch.

Social Media

Partner